Registrierung der Tierhaltungen
Im Interesse einer verbesserten Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat der Bundesrat beschlossen, dass künftig sämtliche Tierhaltungen mit Nutztieren gemeldet werden müssen. Ab dem 1. Januar 2010 werden alle Betriebe, welche Pferde, Geflügel, Speisefische oder Bienen halten, zentral registriert - dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Zusätzlich müssen bei den Schweinen ab dem 1. Januar 2011 alle Zugänge der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet werden.
Blauzungenkrankheit
Um ein Aufflackern der Blauzungenkrankheit zu verhindern, müssen auch 2010 Rinder und Schafe geimpft werden. Dies hat das Bundesamt für Veterinärwesen BVET im Januar 2010 entschieden. Aufgrund der aktuell guten Seuchenlage können Tierhaltende jedoch per Gesuch eine Ausnahme vom Impfobligatorium beantragen. Die Blauzungenkrankheit ist für Menschen ungefährlich.