Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Gesetzgebung

Das BVET ist - wie jedes Bundesamt - für die Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Auf dieser Seite finden Sie nach Themengebieten geordnet alle Gesetze, für die das BVET zuständig ist.

Gesetzgebung, für die das BVET zuständig ist, nach Themengebieten

Die Fachleute des BVET bereiten gesetzliche Erlasse (Gesetze, Verordnungen) vor. Sie entwerfen sie, schicken sie in die verwaltungsinterne Anhörung (Ämterkonsultation), arbeiten die Resultate dieser Anhörung in den Entwurf ein und bearbeiten diesen nachher so weit, dass ihn der Bundesrat oder das Departement in die öffentliche Vernehmlassung schicken kann. Amtsverordnungen kann das BVET auch selbst in die Vernehmlassung geben.

Die Rückmeldungen der Vernehmlassung werden anschliessend im BVET ausgewertet und in die Gesetzes- oder Verordnungsentwürfe eingebaut.

Bei Gesetzen schickt dann der Bundesrat den Gesetzesentwurf mit einer Botschaft an das Parlament. Letzteres berät und beschliesst das neue Gesetz. Das Inkraftsetzen wird vom Bundesrat mit dem Erlass der dazu gehörenden Verordnung festgelegt.

Verordnungen werden nicht vom Parlament verabschiedet. Hier ist zu unterscheiden zwischen Bundesrats-, Departements- und Amtsverordnungen. Bundesratsverordnungen werden vom Bundesrat, Departementsverordnungen vom Departement, Amtsverordnungen vom Bundesamt beschlossen und in Kraft gesetzt.

Richtlinien, Weisungen und Merkblätter veröffentlicht das Bundesamt in eigener Kompetenz. Sie haben den Charakter von Vollzugshilfen für die kantonalen Behörden und sind für Bürgerinnen und Bürger rechtlich nicht bindend - ausser die kantonale Behörde verfügt, dass die Tiere gemäss den Richtlinien zu halten sind.

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Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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