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Sie finden in diesem Kapitel die aktuell geltenden Informationsschreiben an Importeure (II). Sie enthalten die Änderungen seuchenpolizeilicher oder lebensmittelrechtlicher Massnahmen und / oder Präzisierungen zu bereits geltenden Massnahmen oder besondere Anforderungen oder Verfahrensvorschriften, die zur Einfuhr von Tieren oder Erzeugnissen tierischer Herkunft gelten. Sie haben Vorrang vor, bzw. gelten zusätzlich zu den im Normalfall geltenden Standardeinfuhrbedingungen und / oder bereits ausgestellten Bewilligungen.
Vorinformationsschreiben enthalten Hinweise auf voraussichtlich kommende Änderungen der Einfuhrbedingungen für Sendungen aus Drittländern. Die Mitteilungen sind rein informativer Natur, d.h. vorerst unverbindlich.
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