Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Einfuhrverbote / Vorübergehende Einschränkungen / Spezialbedingungen

Sie finden auf diesen Seiten die aktuell geltenden vorübergehenden Schutzmassnahmen und Spezialeinfuhrbedingungen, die für die Einfuhr bestimmter Tier- und Warenarten in die Schweiz gelten. Sie haben Vorrang vor, bzw. gelten zusätzlich zu den im Normalfall geltenden Standardeinfuhrbedingungen und / oder bereits ausgestellten Bewilligungen.

Generell können grenztierärztliche kontrollpflichtige Sendungen nur aus denjenigen Ländern importiert werden, welche in den produktespezifischen Länderlisten der EU explizit aufgeführt sind.

Sperrmassnahmen übersteuern Länderlisten

Im Fall von Seuchenausbrüche oder anderweitigen Risiken werden jedoch auch zusätzlich Sperrmassnahmen erlassen, die nicht in den entsprechenden EU Länderlisten aufgeführt sind. Solche Sperrmassnahmen werden hier auf dieser Seite aufgelistet. Die Sperrmassnahmen übersteuern die jeweiligen Länderlisten. Falls also eine zusätzliche Sperrmassnahme existiert, kann ein Produkt nicht eingeführt werden, selbst wenn dies laut Länderliste zulässig wäre.

Typ: PDF
Liste Länder und Schutzmassnahmen
Letzte Änderung: 10.01.2013 | Grösse: 129 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Erklärung zur Einfuhr von Erzeugnissen aus Japan (englisch)
Letzte Änderung: 30.10.2012 | Grösse: 76 kb | Typ: PDF


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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