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Liste der zugelassenen Drittländer, Gebiete, Zonen, Kompartimente - Muster der Veterinärbescheinigungen zur Ein- und Durchfuhr von Fleisch von Geflügel, Laufvögeln (Straussenvögeln) und Wildgeflügel, Eiern und Eiprodukten - Zugelassene Lieferbetriebe.
Ausnahmen für bestimmte Eiprodukte siehe Rubrik „zusammengesetzte Lebensmittel“.
| Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. September 2008 unterstehen auch Eier und Eiprodukte für den menschlichen Verzehr, welche direkt über einen Schweizer Flughafen eingeführt werden, der grenztierärztlichen Kontrollpflicht. Bitte beachten Sie, dass aus tierseuchenpolizeilichen Gründen die Einfuhr aus vielen Ländern nicht möglich ist. |
Zur Zeit ist kein Drittland für die Einfuhr von Geflügel-Hackfleisch / Separatorenfleisch zugelassen. Die Bedingungen für Geflügelfleischzubereitungen finden Sie unter Fleischzubereitungen, diejenigen für Geflügelfleischerzeugnisse unter Fleischerzeugnisse.
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