Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Auf dieser Seite sind die Veterinärbedingungen zur Ein- und Durchfuhr von zum Verzehr bestimmtem Honig und Gelée royale aus Drittländern sowie die Listen der anerkannten Herkunftsländer abgebildet.
| Wichtiger Hinweis: Honig und Gelée royale, welche direkt über einen Schweizer Flughafen eingeführt werden, unterstehen ab dem 1. September 2008 der grenztierärztlichen Kontrollpflicht. |
Die Anforderungen an die Herkunftsbetriebe sind im Zeugnis umschrieben, es gibt keine (Anforderung bezüglich) Liste der zugelassenen Betriebe.
Siehe Anlage VI im Anhang VI: Genusstauglichkeitsbescheinigung für die Einfuhr von Honig und anderen Imkereierzeugnissen.Ende Inhaltsbereich