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Gewerbliche Einfuhren von Hunden, Katzen und Frettchen aus der EU in die Schweiz müssen durch registrierte Importeure und mit dem TRACES System erfolgen. Einzelpersonen, welche mit Hunden, Katzen und Frettchen als Heimtieren reisen, beachten bitte den Link im Kasten rechts unten.
Zu Handelszwecken eingeführte Tiere werden im Herkunftsland von einem amtlichen Tierarzt untersucht. Dieser bescheinigt im elektronischen Meldesystem TRACES die Gesundheit der Tiere mit dem TRACES-Zeugnis "2012/112(92/65)EI Tiere aus Betrieben (Huftiere, Vögel, Hasentiere, Katzen, Hunde, Frettchen)" (siehe Download). Damit sind die Behörden der Schweiz über die Einfuhr informiert. Das gedruckte Zeugnis muss die Tiere bei der Einfuhr begleiten.
Das Wichtigste auf einen Blick 1. Tollwut-Schutz 2. Kennzeichnung 3. Heimtierausweis 4. Keine Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten |
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