Veterinärpolizeiliche Bedingungen zur Einfuhr von Hausrindern - inkl. Zebu, Hausyak, Hausbüffel sowie als Nutztier gehaltene amerikanische Bisons (Bison bison) - aus der EU in die Schweiz.
Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden
Hinweis: Werden amerikanische Bisons in Tierparks gehalten, so gelten, wie für den europäischen Wisent, die Einfuhrbedingungen für
Zur Einfuhr ist eine Generaleinfuhrbewilligung vom Bundesamt für Landwirtschaft erforderlich, siehe unter
Einfuhrbedingungen - Bewilligungen
Sämtliche Informationen in den folgenden Dokumenten sind bei jeder Einfuhr zu berücksichtigen. Bitte lesen Sie diese vollständig und aufmerksam durch - nur so können Sie Probleme an der Grenze vermeiden:
Zusätzliche Bedingungen zur Einfuhr von Hausrindern aus der EU
=> Einfuhr Wiederkäuer aus Bluetonguerestriktionszonen.
Einfuhrzeugnisse
Anwendbar ist das TRACES-Zeugnis 64/432 F1 Rind. Zudem muss der amtliche Tierarzt des Herkunftslandes eine elektronische TRACES-Meldung absetzen.
Für Schlachttiere muss zusätzlich die vom Betriebsinhaber ausgefüllte Bestätigung 06/04 über den Gesundheitsstatus und Medikamenteneinsatz für Tiere mitgeführt werden:
Fragen zur Sömmerung und zum Grenzweidegang richten Sie bitte an das zuständige kantonale Veterinäramt.