Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Hausschafe und Hausziegen aus der EU

Veterinärpolizeiliche Bedingungen zur Einfuhr von Hausschafen und Hausziegen aus der EU in die Schweiz.

Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden
Zur Einfuhr ist eine Generaleinfuhrbewilligung vom Bundesamt für Landwirtschaft erforderlich, siehe unter

Einfuhrbedingungen - Bewilligungen

Sämtliche Informationen in den folgenden Dokumenten sind bei jeder Einfuhr zu berücksichtigen. Bitte lesen Sie diese vollständig und aufmerksam durch - nur so können Sie Probleme an der Grenze vermeiden:
Typ: PDF
Einfuhr lebende Tiere aus der EU
Letzte Änderung: 25.01.2007 | Grösse: 33 kb | Typ: PDF

Spezifische zusätzliche Bedingungen zur Einfuhr von Hausschafen/-ziegen aus der EU:
Typ: PDF
Einfuhr Schafe/Ziegen aus der EU
Letzte Änderung: 10.01.2007 | Grösse: 25 kb | Typ: PDF

=> Einfuhr Wiederkäuer aus Bluetonguerestriktionszonen: .

Einfuhrzeugnisse

Anwendbar ist das TRACES-Zeugnis 91/68 EI Schlachtschafe/-ziegen bzw. 91/68 EII Mastschafe/-ziegen bzw. 91/68 EIII Zuchtschafe/-ziegen. Zudem muss der amtliche Tierarzt des Herkunftslandes eine elektronische TRACES-Meldung absetzen.
Typ: PDF
Muster TRACES Zeugnis für Mastschaf / -ziege 91 / 68 E2
Letzte Änderung: 22.04.2008 | Grösse: 78 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Muster TRACES Zeugnis für Zuchtschaf / -ziege 91/68 E3
Letzte Änderung: 22.04.2008 | Grösse: 79 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Muster TRACES-Zeugnis für Schlachtschafe / -ziegen 91/68 E1
Letzte Änderung: 22.04.2008 | Grösse: 77 kb | Typ: PDF

Für Schlachttiere muss zusätzlich die vom Betriebsinhaber ausgefüllte Bestätigung 06/04 über den Gesundheitsstatus und Medikamenteneinsatz für Tiere mitgeführt werden

Fragen zur Sömmerung und zum Grenzweidegang richten Sie bitte an das zuständige kantonale Veterinäramt.

Sömmerung Deutschland

Sömmerung Österreich


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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