Veterinärpolizeiliche Bedingungen zur Einfuhr von Hausschweinen (inkl. Minipigs) aus der EU in die Schweiz.
Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden
Zur Einfuhr ist eine Generaleinfuhrbewilligung vom Bundesamt für Landwirtschaft erforderlich, siehe unter
Einfuhrbedingungen - Bewilligungen
Sämtliche Informationen in den folgenden Dokumenten sind bei jeder Einfuhr zu berücksichtigen. Bitte lesen Sie diese vollständig und aufmerksam durch - nur so können Sie Probleme an der Grenze vermeiden:
Spezifische zusätzliche Bedingungen zur Einfuhr von Hausschweinen aus der EU:
Einfuhrzeugnisse
Anwendbar ist das TRACES-Zeugnis 64/432 F2 Schwein. Zudem muss der amtliche Tierarzt des Herkunftslandes eine elektronische TRACES-Meldung absetzen.
Für Schlachttiere muss zusätzlich die vom Betriebsinhaber ausgefüllte Bestätigung 06/04 über den Gesundheitsstatus und Medikamenteneinsatz für Tiere mitgeführt werden: