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Veterinärpolizeiliche Bedingungen zur Einfuhr von Hasentieren (Lagomorpha: Kaninchen und Hasen) aus der EU in die Schweiz abgebildet.
Spezifische zusätzliche Bedingungen zur Einfuhr von Hasentieren aus der EU:
Anwendbar ist das TRACES-Zeugnis 2010/684(92/65) EI "Tiere aus Betrieben (Huftiere, Vögel, Hasenartige, Katzen, Hunde und Frettchen)“. Zudem muss der amtliche Tierarzt des Herkunftslandes eine elektronische TRACES-Meldung absetzen.
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