Hirsche, Kameliden, andere Paarhufer und Elefanten
Veterinärpolizeiliche Bedingungen zur Ein- und Durchfuhr von Hirschen, Kameliden, anderen Paarhufern (Artiodactyla ausser Hausrinder, Hauschafe, Hausziegen und Hausschweine) und Elefanten (Proboscidea) aus Drittländern in die Schweiz.
Dieses Tierart darf nicht direkt in die Schweiz eingeführt werden. Eine Einfuhr ist nur durch die EU möglich.
Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden
Ob zur Einfuhr einer bestimmten Tierart ggf. eine Generaleinfuhrbewilligung notwendig ist, kann beim Bundesamt für Landwirtschaft erfragt werden,siehe unter
Beachten Sie unbedingt auch die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Einfuhr von Wildtieren. Siehe:
Regelungen - Bewilligungen - Quarantäne
Sämtliche Informationen in den folgenden Dokumenten sind bei jeder Einfuhr zu berücksichtigen. Bitte lesen Sie diese vollständig und aufmerksam durch - nur so können Sie Probleme an der Grenze vermeiden:
Spezifische zusätzliche Bedingungen zur Einfuhr von „anderen Paarhufern und Rüsseltieren (Elefantenartige) aus Drittländern - inkl. Quarantänebestimmungen:
Detailregelungen, zugelassene Herkunftsländer und Muster der vorgeschriebenen Veterinärbescheinigungen
Tierkategorien und Muster der Veterinärbescheinigungen gemäss Anhang I (Details s. dort)
"RUM": nicht domestizierte Tiere (Paarhufer und Rüsseltiere), ausgenommen Suidae / "SUI": nicht domestizierte Suidae.