Veterinärpolizeiliche Bedingungen zur Ein- und Durchfuhr von Hauskaninchen sowie Wildkaninchen und Hasen (Lagomorpha) aus Drittländern.
Sie gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden
Für bis zu 5 Kaninchen, die nicht zu Handelszwecken eingeführt werden, gelten die Einfuhrbedingungen für Heimtiere.
Beachten Sie für Wildtiere unbedingt auch die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Einfuhr. Siehe Seite:
Regelungen - Quarantäne
Sämtliche Informationen in den folgenden Dokumenten sind bei jeder Einfuhr zu berücksichtigen. Bitte lesen Sie diese vollständig und aufmerksam durch - nur so können Sie Probleme an der Grenze vermeiden:
Zugelassene Herkunftsländer
Alle Drittländer, für welche gewisse Informationen über ein „funktionierendes amtliches Veterinärsystem“ vorliegen. Als Kriterium dient dafür die Liste derjenigen Drittländer, die als Herkunftsländer für „Fleischimporte“ anerkannt sind, gem. Anhang II der
Muster der vorgeschriebenen Veterinärzeugnisse