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TRACES ist ein integriertes, europäisches tierärztliches Informationssystem nach der Entscheidung 2003/24/EG. Es dient im grenzüberschreitenden Verkehr von Tieren, Lebensmitteln und tierischen Nebenprodukten zum Informationsaustausch zwischen den Veterinärbehörden. Die Schweiz ist vollständig in das System integriert.
Im Verkehr mit der EU werden im System TRACES durch die Vollzugsorgane der kantonalen Veterinärdienste die notwendigen Veterinärzeugnisse erstellt, die die Tiere bei ihrer Ausfuhr in die EU begleiten müssen. Gleichzeitig wird die erfasste Information elektronisch an die zuständigen Vollzugsbehörden am Bestimmungsort übermittelt. Weiter Informationen zum Einsatz von TRACES im Rahmen des Tierverkehrs mit der EU sind im entsprechen Unterkapitel (siehe Box "Links") abrufbar.
Im Drittlandverkehr werden sämtliche grenztierärztlich kontrollpflichtige Sendungen, die über die internationalen Flughäfen Zürich und Genf in die Schweiz eingeführt werden, elektronisch im TRACES - System erfasst. Als Ausgangsinformation dienen die Daten des ‚Gemeinsamen Veterinärdokuments für die Einfuhr' (GVDE), die vom Importeur oder der anmeldepflichtigen Person dem grenztierärztlichen Dienst an den entsprechenden Flughäfen vor der Einfuhr übermittelt werden müssen (siehe auch rechts Kapitel grenztierärztliche Kontrollen bei der Einfuhr aus Drittländern im Luftverkehr). Ergänzt durch das Ergebnis der Kontrollen werden die entsprechenden Daten mittels des Systems TRACES direkt an die zuständigen Vollzugsorgane am Standort des Bestimmungsbetriebs der Sendung übermittelt. Weitere Informationen zum Einsatz von TRACES im Rahmen der Kontrolle von Drittlandeinfuhren sind im entsprechen Unterkapitel (siehe Box "Links") abrufbar.
Mittels Seite 1 des "Gemeinsamen Veterinärdokument für die Einfuhr" (GVDE), das sowohl in der EU als auch in der Schweiz Verwendung findet, hat der Importeur oder die anmeldepflichtige Person Sendungen aus Drittländern vor der Landung des Flugzeuges bei der zuständigen grenztierärztlichen Kontrollstelle per FAX voranzumelden. Die Erfassung der entsprechenden Daten hat im Normalfall elektronisch mittels des Systems TRACES zu erfolgen. Ausnahmen sind im Kapitel grenztierärztliche Kontrollen bei der Einfuhr aus Drittländern im Luftverkehr (siehe Box "Links") aufgeführt. Anlässlich der grenztierärztlichen Kontrolle wird auf Seite 2 des Dokuments das Ergebnis der durch den grenztierärztlichen Dienst durchgeführten Kontrollen eingetragen. Das vom Grenztierarzt / der Grenztierärztin abgestempelte Dokument gilt als Beleg für die durchgeführte Kontrolle und hat die Sendung bis an den im Dokument aufgeführten Bestimmungsort zu begleiten. Dort ist das Dokument während 3 Jahren aufzubewahren.
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