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Auf dieser Seite sind die Veterinärpolizeilichen Bedingungen zur Einfuhr von Waren tierischer Herkunft als „non commercial samples“ abgebildet, für spezielle Verwendungszwecke wie das Testen von Maschinen, die Entwicklung von Produkten oder auch Laborproben für Analysen und Forschungszwecke.
Zur Einfuhr von Tierprodukten als Warenmuster zu technischen Zwecken, für besondere Studien und Analysen richten Sie bitte mittels Formular 09/20b ein schriftliches Gesuch ans BVET. Beschreiben Sie darin genau, um was für Produkte es sich handelt und zu welchem Verwendungszweck sie vorgesehen sind.
Falls eine Wiederausfuhr vorgesehen ist, sind die entsprechenden Rubriken im Gesuchsformular auszufüllen.
Die Wiederausfuhr-Bestimmungen sind in der Technischen Weisung TW DH 01/2010 (jeweils aktuellste Version) aufgeführt.
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