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Veterinärvorschiften zur Einfuhr von Tierkörpern aus der EU zur Verfütterung (z.B. tote Kleinnager oder Fische zur Verfütterung an Zoo- und Terrarientiere)
Zur Einfuhr von Tierkörpern aus der EU, die nicht als „Nebenprodukte der Kategorie 3 gelten", ist eine Bewilligung vom BVET notwendig, verwenden Sie für den Antrag das unten eingebundene Formular.
Wenn in der Bewilligung nichts anderes vermerkt ist muss jede Sendung vom (von der Verordnung EG 142/2011) vorgegebenen Handelspapier begleitet sein (Muster siehe Download weiter unten).
Nähere Informationen finden Sie im Dokument "Einfuhr tierische Nebenprodukte aus der EU":
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