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Auf dieser Seite sind Muster der zur Ein- und Durchfuhr vorgeschriebenen Veterinärbescheinigungen und (soweit verfügbar) die Listen der anerkannten Herkunftsländer und zugelassenen Lieferbetriebe abgebildet.
Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis müssen den Anforderungen gemäss Anhang X Kapitel II Abschnitt 4 und Anhang XIV Kapitel I Abschnitt 1 und 4 der Verordnung (EU) 142/2011 entsprechen (siehe Links).
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