Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Tierische Nebenprodukte (TNP) aus Drittländern

Veterinärpolizeiliche Bedingungen zur Ein- und Durchfuhr von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten.

Allgemeines

Die allgemeinen Informationen zur Ein- und Durchfuhr sind unter "Einfuhr" und "Einfuhr aus Drittländern zu finden (s. Navigation auf der linken Seite).
Die für ein bestimmtes Nebenprodukt spezifischen Ein- und Durchfuhrbedingungen finden sich im entsprechenden Unterkapitel.

Zugelassene Lieferbetriebe in Drittländern

Listen von Betrieben in Drittländern müssen gemäss den von der Kommission auf ihrer Website veröffentlichten technischen Spezifikationen in das TRACES-System aufgenommen werden. Die zuständige Veterinärbehörde des zugelassenen Herkunftslandes ist dafür verantwortlich, nur Ware aus Betrieben zum Export zuzulassen, die die Vorgaben der Verordnung (EG) 1069/2009 und der Verordnung (EU) 142/2011 erfüllen.
Der aktuelle BSE-Status von Drittländern oder Gebieten ist aufgeführt in der Entscheidung 2007/453 EG in der Fassung des

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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