Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Einfuhr aus der EU

Die Veterinärbestimmungen dieser Seiten gelten vorbehaltlich der am Tag der Einfuhr geltenden
Lesen Sie insbesondere die Rubrik
Bitte lesen Sie das Merkblatt
und die Rubriken
Diese Informationen sind Bestandteil der Einfuhrbedingungen.

Was möchten Sie aus der EU einführen?

Hier finden Sie die Informationen im Detail:


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Volltextsuche

 

Auskunft

Wenn Sie Fragen zum Import aus der EU haben, nehmen Sie bitte mit den kantonalen Behörden Kontakt auf:

Gesetzgebung

Artenschutz

Das Gesuchsformular für eine allenfalls notwendige artenschutzrechtliche Bewilligung findet sich hier:

Links

Informationen für Privatpersonen, auch Jäger und Fischer:



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http://www.bvet.admin.ch/ein_ausfuhr/04033/index.html?lang=de