Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Schutz Schweizer Geflügel

Mit einem umfassenden Massnahmenpaket wird das Schweizer Geflügel bestmöglich vor einem Ausbruch der Vogelgrippe geschützt.

Intensive Überwachung der Vogelgrippe
Wildvögel und Geflügelbetriebe werden in der Schweiz speziell überwacht. Diese Überwachungsprogramme sollen in Zukunft noch intensiviert werden.
Importstopp
Die Einfuhr von lebenden Vögeln, Geflügelfleisch, Eiern und unbehandelten Federn aus den von der Vogelgrippe betroffenen Ländern ist verboten (EU-Länder sind davon ausgenommen). Mit diesem Verbot soll ein Übergreifen des Vogelgrippevirus auf Schweizer Geflügel vermieden werden.
Verstärkung der Kontrollen in den Flughäfen
Illegale Importe – absichtliche oder versehentliche – können nicht ausgeschlossen werden. Deshalb kontrollieren seit dem 1. Oktober 2005 die Zollbehörden der Flughäfen Zürich, Genf und Basel verstärkt Flüge aus den Ländern, welche von der Vogelgrippe betroffen sind. Sie tun dies im Auftrag des BVET und in Zusammenarbeit mit den grenztierärztlichen Diensten.
Typ: PDF
Infos an Reisende
Letzte Änderung: 12.04.2006 | Grösse: 1721 kb | Typ: PDF


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Technische Weisungen

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redaktionell angepasst am 31.12.2008
31.12.2008 | 231 kb | PDF
Typ: PDF

(redaktionell angepasst 31.12.2008)
31.12.2008 | 269 kb | PDF


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