Bundesamt für Veterinärwesen BVET

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Infos für Tierärzte zum Ausrottungsprogramm

Mit dem Voranschreiten des Programms werden BVD-Fälle immer seltener, trotzdem darf die Wachsamkeit nicht nachlassen. Die Sperren müssen eingehalten und verdächtige BVD-Symptome überprüft werden. Tritt BVD in einem Betrieb erneut auf, ist es entscheidend, dass der Ursache für die Wiedereinschleppung auf den Grund gegangen wird. Hier sind mehr denn je die Tierärzte gefragt.

Auf Kurs bleiben
Die meisten Betriebe haben keine gesperrten Tiere mehr und befinden sich somit in der so genannten Überwachungsphase. Wird in einem dieser Betriebe ein PI-Tier entdeckt, ist es wichtig herauszufinden, auf welchem Weg BVD wieder eingeschleppt wurde. Hier spielen die Tierärzte eine wichtige Rolle. Sie führen nicht nur die Analysen durch, sondern weisen die Landwirte auch auf die Wichtigkeit der Massnahmen hin.


Aktuell:

Untersuchung auf Bovine Virus Diarrhoe (BVD) im Rahmen der Abklärung von Abortursachen bei Rindern

Auf den 1.1.2013 wurde die flächendeckende virologische Untersuchung der neugeborenen Kälber auf BVD eingestellt. Die Überwachung von BVD-freien Betrieben erfolgt nun hauptsächlich mittels der serologischen Untersuchung von Tankmilch und/oder Blut von Rindern.

Ein vermehrtes Auftreten von Aborten in einem Betrieb kann ein Anzeichen für ein BVD-Geschehen sein. Aus diesem Grund wurde die BVD in den Artikel 129 der Tierseuchenverordnung (TSV) vom 27. Juni 1995 aufgenommen. Seit dem 1.1.2013 muss folglich im Rahmen von Abklärungen von Abortursachen bei Rindern neu auch auf das BVD-Virus untersucht werden:

Typ: PDF
TW über die Entnahme von Proben und deren Untersuchung auf BVD
Letzte Änderung: 04.02.2013 | Grösse: 115 kb | Typ: PDF


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

Ende Inhaltsbereich



Bundesamt für Veterinärwesen BVET
info@bvet.admin.ch | Rechtliche Grundlagen | Webanalyse
http://www.bvet.admin.ch/gesundheit_tiere/00286/02376/index.html?lang=de