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Seit 2008 läuft in der Schweiz das Ausrottungsprogramm gegen die Bovine Virusdiarrhoe BVD. Seither konnte die Häufigkeit der Geburten von persistent mit dem BVD-Virus infizierten Rindern (PI-Tiere) von knapp 1.4% auf unter 0.05% gesenkt werden. Mit grossem Einsatz und verschiedenen Massnahmen haben Tierhaltende, Tierärzteschaft und Veterinärbehörden diesen Erfolg während den verschiedenen Phasen des Ausrottungsprogramms ermöglicht.
Während der Sömmerung kommen viele Tiere aus verschiedenen Betrieben miteinander in Kontakt. So können PI-Tiere entstehen, durch welche Das BVD-Virus in verschiedene Heimbetriebe getragen und dadurch verbreitet wird. Im Frühjahr 2008 wurden deshalb viele junge Rinder, die gesömmert werden sollten, auf das BVD-Virus getestet. So konnten schon vor Beginn der Initialphase viele PI-Tiere eliminiert werden, wodurch verhindert wurde, dass sie während der Sömmerung Rinder aus anderen Betrieben ansteckten.
Alle Rinder der Schweiz, vom Kalb bis zur Kuh und zum Stier (ausser jene, die vor der Sömmerung bereits getestet worden waren), wurden zwischen Anfang Oktober und Ende 2008 auf das BVD-Virus getestet. Bis alle Testresultate bekannt waren, war der jeweilige Betrieb gesperrt. Reine Mastbetriebe, deren Tiere ausschliesslich direkt in den Schlachthof gingen, waren von den Tests ausgenommen. Während der Initialphase ging der Anteil der PI-Tiere in der Schweizer Rinderpopulation von 1.4% auf 0.8% zurück.
Nachdem eine Probenehmerin/ein Probenehmer alle Tiere auf einem Betrieb getestet hatte, mussten ab dem 1. Januar 2009 alle neugeborenen Kälber durch die/den Tierhaltende/n mittels Ohrhautstanzprobe beprobt werden. Die Tierhaltenden schickten die Proben ins Labor. Bis auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) das Testergebnis ersichtlich war, mussten die Tiere auf dem Betrieb bleiben. Bei positivem Resultat wurden die Kälber geschlachtet. Tragende Kühe auf demselben Betrieb waren bis zum Abkalben gesperrt. Während der Kälberphase ging der Anteil der PI-Tiere in der Schweizer Rinderpopulation von 0.8% auf 0.3% zurück. Die Beprobung der neugeborenen Kälber durch die Tierhaltenden dauert bis heute an.
Während der Überwachungsphase wird weiterhin jedes neugeborene Kalb durch die/den Tierhaltende/n beprobt. Bei einem positiven Testergebnis wird das Kalb umgehend aus dem Betrieb entfernt und geschlachtet. Zudem werden durch den Veterinärdienst Abklärungen zur Ansteckungsquelle durchgeführt.
Seit 2011 gelten für die Sperren verschärfte Vorschriften: Wird in einem Betrieb ein PI-Tier nachgewiesen, ist dieser Betrieb bis 2 Wochen nach der Schlachtung des PI-Tieres gesperrt. Trächtige Kühe bleiben wie bisher bis zum Abkalben gesperrt. Während der Überwachungsphase ging der Anteil der PI-Tiere in der Schweizer Rinderpopulation von 0.3% auf unter 0.05% zurück.
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