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Tierarzneimittel und Impfstoffe sollen wirksam und unbedenklich sein. Die Regelungen über die Zulassung und den Einsatz dieser Mittel sind in der Heilmittelgesetzgebung formuliert.
Der Bereich Impfstoffkontrolle am Institut für Virologie und Immunologie (IVI) ist die Kontrollstelle des BVET. Die Mitarbeitenden des Bereiches lassen Impfstoffe und Seren für Tiere zu und geben Herstellungschargen zum Vertrieb in der Schweiz frei.
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