Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Tierarzneimittel / Impfstoffe

Tierarzneimittel und Impfstoffe sollen wirksam und unbedenklich sein. Die Regelungen über die Zulassung und den Einsatz dieser Mittel sind in der Heilmittelgesetzgebung formuliert.

Die Tierarzneimittel sind in einer auf das Heilmittelgesetz zurückgehenden Verordnung geregelt (TAMV). Die Vorschriften über Fremdstoffe schützen die Unbedenklichkeit der tierischen Nahrungsmittel.
Der Einsatz von immunbiologischen Erzeugnissen zur Vorbeugung oder Behandlung von Tierseuchen muss sowohl durch die Heilmittelgesetzgebung wie vom BVET zugelassen sein.


Der Bereich Impfstoffkontrolle am Institut für Virologie und Immunologie (IVI) ist die Kontrollstelle des BVET. Die Mitarbeitenden des Bereiches lassen Impfstoffe und Seren für Tiere zu und geben Herstellungschargen zum Vertrieb in der Schweiz frei.


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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