Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Kennzeichnung

Klauentiere, Hunde und Papageienvögel im Handel müssen gekennzeichnet sein.

Klauentiere

Die Kennzeichnung muss einheitlich, eindeutig und dauerhaft sein. Sie muss die Identifikation des einzelnen Tieres ermöglichen. Bei Schweinen und Wild genügt die Identifikation des Geburtsbetriebes.
Die Technische Weisung über die Kennzeichnung von Klauentieren vom 12. September 2011 regelt die Durchführung der Kennzeichnung.
Typ: PDF
TW über die Kennzeichnung von Klauentieren
Letzte Änderung: 03.01.2012 | Grösse: 535 kb | Typ: PDF

Hunde

Die Kennzeichung der Hunde wurde mit der Änderung der Tierseuchenverordnung vom 23. Juni 2004 neu geregelt. Seit dem 1. Januar 2006 müssen alle Hunde älter als 3 Monate mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Die Daten von jedem gekennzeichnetem Hund werden in einer Datenbank erfasst. Der Hundehalter erhält einen Ausweis über die Kennzeichnung.

Papageienvögel

Wer mit Papageienvögeln (Psittaciformes) Handel treibt, hat sie dauerhaft individuell zu kennzeichnen. Das Kennzeichen ist in die Bestandeskontrolle einzutragen.

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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