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Für Tiere aus dem Ausland wird bei der Grenztierärztlichen Untersuchung ein Passierschein erstellt. Die Anforderungen an Transportmittel verhindern ein Verschleppen von Seuchen.
Die Anforderungen an Fahrzeuge für den Transport von Tieren sind im Kapitel 7 der Tierschutzverordnung geregelt.
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