Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Viehhandel

Viehhändler haben besondere Verantwortungen und Pflichten, um eine mögliche Ausbreitung einer Seuche zu vermeiden.

Die Regelungen über den Viehhandel sind im Tierseuchengesetz (Art. 20 und 56a; TSG), in der Tierseuchenverordnung (Art. 34-37;TSV) und im Viehhandelskonkordat verankert. Die Kantone überwachen diesen Handel, führen Einführungskurse durch und erteilen die Patente.

Das BVET koordiniert den Vollzug mit einem
  • Reglement für Einführungskurse für Viehhändler vom 11. August 1970 und mit den
  • Technischen Weisungen zur Führung der Viehhandelskontrolle vom 3. Dezember 1973
Typ: PDF
Reglement Einführungskurse für Viehhändler
Letzte Änderung: 18.06.2012 | Grösse: 73 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
TW Führung der Viehhandelskontrolle
Letzte Änderung: 24.08.2004 | Grösse: 126 kb | Typ: PDF


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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