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Im Interesse einer verbesserten Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat der Bundesrat beschlossen, dass künftig sämtliche Tierhaltungen mit Nutztieren gemeldet werden müssen. Seit dem 1. Januar 2010 werden alle Betriebe, welche Pferde, Geflügel, Speisefische oder Bienen halten, zentral registriert - dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Zusätzlich müssen bei den Schweinen seit dem 1. Januar 2011 alle Zugänge der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet werden.
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