Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Bienengesundheitsdienst

Mit der Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes im Mai 2012 (Link rechts) hat der Bundesrat die rechtliche Grundlage für einen nationalen Bienengesundheitsdienst geschaffen und dessen Aufgaben definiert. Zudem verhindern die seuchenpolizeilichen Bestimmungen zu Honig, dass Bienenkrankheiten verbreitet werden.

In der Tierseuchenverordnung (Art. 39;TSV) ist vorgeschrieben, dass Honig derart verarbeitet wird, dass Bienen keinen Zutritt zum Honig oder zu Gebinden haben können. Futtermittel für Bienen dürfen nur Honig enthalten, der frei von Sporen der Faulbrut (eine zu bekämpfende Tierseuche) ist.

Das Zentrum für Bienenforschung (Agroscope Liebefeld-Posieux) arbeitet im Rahmen der landwirtschaftlichen Forschung des Bundes für die Bedürfnisse der Bienenhaltung und Imkerei und berät das BVET bezügich Bienenseuchen.

Nationaler Bienengesundheitsdienst

Der Bund fördert zusammen mit den Imkerorganisationen und den Kantonen die Gesundheit der Honigbienen und will die Zahl der Seuchenfälle senken. Mit der Verabschiedung der Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes im Mai 2012 (Link rechts) hat der Bundesrat die rechtliche Grundlage für einen nationalen Bienengesundheitsdienst geschaffen und dessen Aufgaben definiert. Gleichzeitig hat er die Finanzierung geregelt: Branche, Kantone und Bund teilen sich die Kosten.

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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