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Mit der Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes im Mai 2012 (Link rechts) hat der Bundesrat die rechtliche Grundlage für einen nationalen Bienengesundheitsdienst geschaffen und dessen Aufgaben definiert. Zudem verhindern die seuchenpolizeilichen Bestimmungen zu Honig, dass Bienenkrankheiten verbreitet werden.
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