Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Seuchenprophylaxe

Damit Seuchen möglichst nicht vorkommen, und beim Auftreten von Erkrankungen die Weiterverbreitung verhindert werden kann, sind Vorschriften zum Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten notwendig.

Die seuchenpolizeilichen Regelungen des Tierverkehrs und des Verkehrs mit Stoffen tierischen Ursprungs sollen das Seuchenrisiko möglichst gering halten, den Handelsvekehr aber nicht unötig behindern und Diskriminierungen vermeiden.

Die Vorschriften betreffen die Kontrolle des Tierverkehrs mit der Kennzeichnung und Registrierung der Tiere. Sie regeln die Handhabung des Begleitdokumentes, welches jedes Klauentier beim Transport begleiten muss. Zudem sind Massnahmen und Kontrollen bei Ansammlungen von Tieren aus verschiedenen Herkunftsbetrieben, wie Märkten, Ausstellungen und die Sömmerungen nötig.

Der Verkehr mit tierischen Produkten, die eine Gefahr für ein Verschleppen von Krankheiten darstellen, wird geregelt. Es sind dies Nebenprodukte (Abfälle), Medikamente und Impfstoffe sowie Honig.

Samen und Embryonen stellen eine weitere Herausforderung beim Schutz vor Krankheiten dar. Die bestehenden Vorschriften und Kontrollen gewährleisten einen sicheren Einsatz dieser Produkte.

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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