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Virale Infektionskrankheit des Rindes, die in verschiedenen Formen auftreten kann. IBR: mild bis schwergradig verlaufende Infektion der oberen Atemwege; kann bei trächtigen Kühen zu Abort und v.a. bei Kälbern zu Enteritis oder Enzephalitis führen. Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IPV): relativ harmlose Geschlechtskrankheit, die sich in Form eines Bläschenausschlages im Genitalbereich äussert.
Betrifft vor allem Rinder
Neben den Rindern sich auch Ziegen, Schafe, Schweine und verschiedene Arten von wildlebenden Paarhufern empfänglich. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.
Krankheitsanzeichen
Es sind zwei verschiedene Formen der Krankheit bekannt:
Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR): Typisch sind plötzliches und hohes Fieber, schnelle Atmung, Nasenausfluss, Husten und Errötung des Flotzmauls. Bei erwachsenen Kühen kommen Aborte vor und die Milchleistung geht zurück. Bei Kälbern beobachtet man Muskelzittern, Bewegungsstörungen, Festliegen und evt. Blindheit.
Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IPV): Die Genitalschleimhäute sind gerötet und mit hirsegrossen Bläschen bedeckt. Die Tiere setzen häufig Harn ab und halten ihren Schwanz in einer abnormalen Haltung.
Ansteckung und Verbreitung u.a. durch direkten Tierkontakt und Samen
Die Krankheit wird durch direkten Tierkontakt (vor allem Mastbetriebe) oder über die Luft übertragen (Tröpfcheninfektion). Ausscheidungen der Nasen und Augen sowie bei Aborten das Fruchtwasser und die Plazenta und der Samen angesteckter Stiere enthalten den Seuchenerreger. Zudem kann die Krankheit indirekt übertragen werden, beispielsweise über Futtertröge und Geräte.
Achtung: Auch Tiere ohne Symptome können den Erreger lebenslang ausscheiden.
Wo? Weltweit; die Schweiz ist frei
Der Erreger ist weltweit verbreitet. Die Schweiz sowie Österreich, die skandinavischen Länder und einzelne Regionen weiterer EU-Länder sind amtlich anerkannt frei von der Krankheit.
Erreger: Virus
Der Erreger ist ein Virus der Gattung Varicellovirus.
Was tun?
Halten Sie die allgemeinen vorbeugenden Massnahmen gegen Tierseuchen ein. Achten Sie insbesondere darauf, die Krankheit nicht durch zugekaufte Tiere oder Samen in einen Bestand einzuschleppen. Vorbeugende Impfstoffe gegen die Krankheit existieren, sind aber in der Schweiz nicht zugelassen.
Infektiöse bovine Rhinotracheitis / Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IBR / IPV) ist eine auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt / der Bestandestierärztin melden.
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