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Anerkannte Diagnostik- und Referenzlaboratorien bilden das ‚Netzwerk der Diagnostiklaboratorien’. Jährlich findet im Herbst eine Tagung zum Informationsaustausch statt. Untersuchungsergebnisse zu meldepflichtigen Krankheiten werden in einer zentralen Datenbank gesammelt und aufgearbeitet.
Alle anerkannten Laboratorien sind gesetzlich verpflichtet, Ergebnisse zu Tierseuchenuntersuchungen in eine zentrale Labordatenbank zu übermitteln (TSV, Art.312+315). Ziel dieser Datenbank ist die zentrale Sammlung, Auswertung und Archivierung von Daten zur Tierseuchendiagnostik. Die Datenbank erlaubt einen Überblick über die Überwachungstätigkeit bei Tierseuchen, eignet sich für epidemiologische Abklärungen und kann als Frühwarnsystem bei aufkommenden Krankheiten dienen.
Der Aufwand der jährlichen Tierseuchendiagnostik wird im Rahmen des Jahresberichts publiziert.Ende Inhaltsbereich