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Der Rechtsdienst des BVET pflegt die rechtlichen Grundlagen der Amtstätigkeit - unter anderem das Tierseuchengesetz, das Tierschutzgesetz und Teile des Lebensmittelgesetzes mit den entsprechenden Verordnungen. Die unten im einzelnen aufgeführten Aufgaben werden in enger Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements wahrgenommen.
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