Bundesamt für Veterinärwesen BVET

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Rechtsdienst

Der Rechtsdienst des BVET pflegt die rechtlichen Grundlagen der Amtstätigkeit - unter anderem das Tierseuchengesetz, das Tierschutzgesetz und Teile des Lebensmittelgesetzes mit den entsprechenden Verordnungen. Die unten im einzelnen aufgeführten Aufgaben werden in enger Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements wahrgenommen.

Der Rechtsdienst hat folgende Aufgaben:
  • Vorbereiten von gesetzlichen Erlassen,
  • Juristische Prüfung von Amtserlassen und Ein- und Ausfuhrbedingungen,
  • Erstellen von Rechtsgutachten und Verfügungen,
  • Erteilen von Rechtsauskünften,
  • Verfassen von Stellungnahmen zu Entwürfen von gesetzlichen Erlassen,
  • Verfassen von Rechtsschriften in streitigen Verfahren,
  • Betreuen von Verwaltungsstrafverfahren,
  • Bearbeiten von parlamentarischen Vorstössen.
Zurück zur Übersicht Organisation

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

Ende Inhaltsbereich

Volltextsuche

 

Gesetzgebung



Bundesamt für Veterinärwesen BVET
info@bvet.admin.ch | Rechtliche Grundlagen | Webanalyse
http://www.bvet.admin.ch/org/01018/01022/index.html?lang=de