Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Bereich Vollzugsunterstützung

Der Bereich ist in erster Linie verantwortlich für die fachlich korrekte Erarbeitung und Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen im Aufgabengebiet des öffentlichen Veterinärwesens. Für den Vollzug dieser Bundesvorgaben sind vor allem die Kantone zuständig. Damit dieser Vollzug im Interesse aller in der ganzen Schweiz vollständig und einheitlich erfolgt, unterstützt der Bereich Vollzugsunterstützung die Kantone in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei ihren Vollzugsaufgaben. Insbesondere führt und koordiniert er die Entscheidprozesse im Veterinärdienst, stellt die Fachberatung sicher, erlässt technische Vollzugshilfen und engagiert sich in der Aus-, Weiter- und Fortbildung der im öffentlichen Veterinärdienst tätigen Personen.

Im Einzelnen hat der Bereich Vollzugsunterstützung folgende Aufgaben:

  • Fachliche Bewirtschaftung der Gesetzgebungen im Aufgabenbereich des BVET.
  • Fachberatung und Bereitstellen von technischen Vollzugshilfen für die Vollzugsorgane.
  • Aktive Kontaktpflege mit kantonalen Behörden und Organisationen sowie mit anderen Bundesstellen.
  • Führen eines nationalen Krisenstabes zur Tilgung von Ausbrüchen hochansteckender Tierseuchen  sowie die laufende Aktualisierung diesbezüglicher Notfalldokumentation.
  • Entwickeln und Führen von Seuchenbekämpfungsprogrammen.
  • Überprüfen der kantonalen Tierversuchsbewilligungen.
  • Prüfen und Bewilligen von Stalleinrichtungen und Aufstallungssystemen.
  • Information und Beratung von Tierhaltenden und Behörden in Haltungsfragen bei Wiederkäuern, Schweinen, Geflügel und Kaninchen sowie Heimtieren.
  • Mitwirken bei der Aus-, Weiter- und Fortbildung der Vollzugsorgane.
  • Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung von Tierhaltenden im Tierschutzbereich sowie die Anerkennung der Ausbildung
  • Koordination der amtlichen Kontrollen durch die Kantone sowie die Wahrnehmung der Oberaufsicht.
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Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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