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Der Bereich ist in erster Linie verantwortlich für die fachlich korrekte Erarbeitung und Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen im Aufgabengebiet des öffentlichen Veterinärwesens. Für den Vollzug dieser Bundesvorgaben sind vor allem die Kantone zuständig. Damit dieser Vollzug im Interesse aller in der ganzen Schweiz vollständig und einheitlich erfolgt, unterstützt der Bereich Vollzugsunterstützung die Kantone in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei ihren Vollzugsaufgaben. Insbesondere führt und koordiniert er die Entscheidprozesse im Veterinärdienst, stellt die Fachberatung sicher, erlässt technische Vollzugshilfen und engagiert sich in der Aus-, Weiter- und Fortbildung der im öffentlichen Veterinärdienst tätigen Personen.
Im Einzelnen hat der Bereich Vollzugsunterstützung folgende Aufgaben:
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