Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) betreibt selbst in einem beschränkten Umfang angewandte Forschung und unterstützt bei externen Partnern (v.a. Universitäten) gezielt Forschungsprojekte in seinem Aufgabengebiet. Staatlicher Veterinärdienst und Wissenschaft werden gezielt vernetzt. Ziel der angewandten Forschung ist es, die Erkenntnisse, die aus diesen Projekten gewonnen werden, direkt umsetzen zu können. Heute wird die Basis des Handelns von morgen erforscht. Nur so kann der Anspruch gerecht, vorausschauend und nachhaltig zu sein, eingelöst werden.
Wenn das BVET Entscheidungen trifft sowie Gesetze und Richtlinien formuliert, geschieht dies auf wissenschaftlichen Grundlagen. Für diese Grundlagen braucht es Forschung zu allen Aspekten der Tiergesundheit, des Tierschutzes und des Artenschutzes.
Der Forschungszweig ‚3R’ basiert z.B. auf einem Konzept, das zwei englische Wissenschaftler 1959 aufgestellt haben. Darin stehen die 3 R für „Reduce“ ( Verringerung der Tierversuche) „Refine“ (Verminderung des Leidens in wissenschaftlichen Experimenten) und „Replace“ (Ersatzmethoden, die ohne Tiere auskommen). Forschung bringt in vielen Fällen Ergebnisse, die Entscheidungen ermöglichen oder erfordern. Oder sie liefert Grundlagen für neue Untersuchungen, die schliesslich ans Ziel führen.
Wichtige Forschungthemen des BVET waren etwa die Suche nach Möglichkeiten, bei chirurgischen Kastrationen Schmerzen auszuschalten oder alternative Verfahren zu finden. Die ganze Problematik infektiöser, insbesondere hochansteckender Tierseuchen ist auch Gegenstand von Forschungen.
Forschung kostet grundsätzlich Geld. Das BVET unterstützt Projekte von Forschergruppen anderer Institutionen und führt zahlreiche eigene Forschungsprojekte durch. Auf diesem Wege leistet es einen weiteren Beitrag zum Wohl von Mensch und Tier.