Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Mit Heimtieren aus der Schweiz ausreisen

Informationen sind bei den Vertretungen des Landes erhältlich, in das Sie mit Ihren Heimtieren reisen wollen.

Einheitlichere Bedingungen für Reisen mit Heimtieren in die EU ab 1.1.2012

Normalerweise informiert das BVET nicht über Einreisebestimmungen anderer Staaten. Weil die aktuellen Neuerungen der EU viele Reisende aus der Schweiz betrifft, wird hier eine Ausnahme gemacht. Wirklich verbindliche Informationen sind jedoch im Bestimmungsland einzuholen, oder via Links auf folgender EU-Webseite:

Einheitliche Bestimmungen Tollwutimpfung

Ab dem 1.1.2012 gelten für Reisen mit bis zu 5 eigenen Hunden, Katzen und Frettchen in alle Mitgliedstaaten der EU für die Tollwutimpfung die gleichen Anforderungen. Die bisher nötigen Antikörperbestimmungen vor Reisen in Länder wie dem Vereinigten Königreich, Irland, Schweden, Finnland und Malta entfallen.

Entwurmung auch einheitlicher

Das Schema für die Entwurmung vor der Reise in Länder, die als frei vom Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) gelten, wurde ebenfalls vereinheitlicht. Hunde müssen frühestens 120 und spätestens 24 Stunden vor der Einreise nach Finnland, dem Vereinigten Königreich, Irland und Malta mit einem geeigneten Bandwurmmittel behandelt worden sein. Alternativ ist auch eine regelmässige Entwurmung im Abstand von jeweils nicht mehr 28 Tagen möglich (mindestens 2mal vor der ersten Einreise). Die Behandlung muss von der Tierärztin / vom Tierarzt im offiziellen Heimtierausweis eingetragen werden.

Weitere Bestimmungen

  • Für Welpen, die noch nicht 3 Monate alt sind gelten, wie für Heimtiere anderer Arten als Hunde, Katzen und Frettchen, weiterhin die Bestimmungen der einzelnen Staaten.
  • Einzelne Länder verlangen weiterhin Behandlungen gegen Zecken und / oder andere Ektoparasiten.
  • Falls mehr als 5 Hunde und Katzen mitgeführt werden ist in jedem Fall ein amtstierärztliches Zeugnis (und eine TRACES-Meldung) notwendig.
  • Die Änderungen betreffen ausschliesslich Reisen in Mitgliedstaaten der EU. Norwegen hat bestätigt, dass es die vereinheitlichten EU-Anforderungen in Bezug auf die Tollwutgarantien ab dem 1.1.2012 ebenfalls übernehmen wird, die eigenen Regelungen in Bezug auf Entwurmungen aber (vorerst) aufrechterhält. 

Im „EU-Verkehr" nur noch höchstens 5 Hunde-Katzen-Frettchen zu „Heimtierbedingungen"

Seit dem 27. Mai 2010 gelten für das Verbringen von (insgesamt) mehr als 5 Hunden, Katzen und Frettchen in die EU in jedem Fall die Bedingungen für das „gewerbliche Verbringen" - auch dann ,wenn es sich um eigene Tiere handelt, die nach dem Verbringen nicht verkauft oder aus anderem Grund an neue Besitzer übergeben werden. Diese neue Regelung bedeutet u.a., dass Schlittenhundgespanne oder (eigene) Ausstellungstiere bei der Ausreise in die EU neu immer von einem amtstierärtzlichen Zeugnis begleitet sein müssen und solche Transfers via TRACES gemeldet werden müssen, wenn die Anzahl Hunde-Katzen-Frettchen 5 übersteigt.

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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