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Informationen sind bei den Vertretungen des Landes erhältlich, in das Sie mit Ihren Heimtieren reisen wollen.
Ab dem 1.1.2012 gelten für Reisen mit bis zu 5 eigenen Hunden, Katzen und Frettchen in alle Mitgliedstaaten der EU für die Tollwutimpfung die gleichen Anforderungen. Die bisher nötigen Antikörperbestimmungen vor Reisen in Länder wie dem Vereinigten Königreich, Irland, Schweden, Finnland und Malta entfallen.
Entwurmung auch einheitlicher
Das Schema für die Entwurmung vor der Reise in Länder, die als frei vom Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) gelten, wurde ebenfalls vereinheitlicht. Hunde müssen frühestens 120 und spätestens 24 Stunden vor der Einreise nach Finnland, dem Vereinigten Königreich, Irland und Malta mit einem geeigneten Bandwurmmittel behandelt worden sein. Alternativ ist auch eine regelmässige Entwurmung im Abstand von jeweils nicht mehr 28 Tagen möglich (mindestens 2mal vor der ersten Einreise). Die Behandlung muss von der Tierärztin / vom Tierarzt im offiziellen Heimtierausweis eingetragen werden.
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