Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Hunde, Katzen, Frettchen aus Drittländern (Heimtiere)

Heimtiere werden aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten. Sie begleiten ihre Eigentümer oder eine von diesen beauftragte Person. Heimtiere sollen nicht verkauft oder an neue Eigentümer übergeben werden.

Eine gewerbliche Einfuhr im Reisendenverkehr ist nicht möglich.


Grundlagen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen als Heimtieren

Das folgende Dokument enthält die wichtigsten Informationen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Drittländern in die Schweiz. Es verweist auch auf weiterführende Seiten der Homepage und ergänzende Dokumente. Es wird empfohlen, das Dokument im Detail zu studieren.
Typ: PDF
Reisen mit Heimtieren - Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittländern
Letzte Änderung: 20.02.2012 | Grösse: 123 kb | Typ: PDF

Kontrolle bei der Einfuhr

Die Kontrolle erfolgt in der Regel durch den Zoll.

Erfüllen die Tiere die Einfuhrbedingungen nicht, oder können nicht alle benötigten Dokumente vorgelegt werden, so kommen die Tiere zur weiteren Abklärung in die grenztierärztliche Kontrollstelle im Frachtbereich des Flughafens.

Der Transport in den Frachtbereich erfolgt in Zürich durch ein privates Unternehmen und wird dem Importeur in Rechnung gestellt. Zur Zeit kostet dies weitere CHF 130.--.

Die erforderliche Kontrolle der Tiere erfolgt nur während den ordentlichen Öffnungszeiten der entsprechenden Kontrollstelle (Öffnungszeiten des grenztierärztlichen Dienstes:  siehe Box „Weitere Informationen> Liste der schweizerischen Grenzkontrollstellen). Bei Ankünften ausserhalb dieser Zeiten werden die Tiere in den Tierraum der Kontrollstelle verbracht und erst am nachfolgenden Arbeitstag kontrolliert.

Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und / oder kupierter Rute verboten

Typ: PDF
Fragen und Antworten zu kupierten Hunden
Letzte Änderung: 19.11.2012 | Grösse: 27 kb | Typ: PDF

Begrenzte Zahl von Tieren aus Drittländern

Wer 6 oder mehr Hunde, Katzen und Frettchen oder andere Heimtiere aus Drittländern mitbringt, reist nicht mehr mit Heimtieren, sondern macht eine gewerbliche Einfuhr. Details siehe: 

Einfuhr unbegleiteter Heimtiere per Luftfracht

Falls ein Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) nicht begleitet einreisen kann, ist die Einfuhr per Luftfracht möglich. In diesem Fall sind andere Formalitäten einzuhalten.

Tollwut

Die Länderliste "Tollwut" gibt Auskunft, welche Drittländer

  • Risikoarme Länder bezüglich Tollwut oder
  • Tollwut-Risikoländer sind.
Die Massnahmen, welche bezüglich Tollwutimpfung zu treffen sind, beschreibt im Detail das Dokument  "Reisen mit Heimtieren - Hunde, Katzen und Frettchen aus Drittländern" (siehe oben).
Typ: PDF
Länderliste "Tollwut" - Stand 16.02.2012
Letzte Änderung: 16.02.2012 | Grösse: 86 kb | Typ: PDF

Zugelassene Herkunftsländer

Die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen als „Heimtiere" ist grundsätzlich aus allen Drittländern möglich.

Gesuchsformular für die Einfuhr aus einem Tollwutrisikoland via Schweizer Flughäfen

Check-in von Heimtieren

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer Reise mit Ihrem Heimtier, das nicht mit Ihnen in der Passagierkabine, sondern im Gepäckraum des Flugzeugs mitfliegt, unbedingt darauf achten müssen, dass dieses als "AVI in Hold" oder „excess baggage" eingecheckt wird. Damit ist für alle Beteiligten (Fluggesellschaft, Grenztierärzte, Zoll) klar, dass das Tier  von Ihnen begleitet reist. Sie können dann, vorausgesetzt die verlangten Papiere sind in Ordnung, zusammen mit ihrem Heimtier nach dem Passieren der Zollschranke einreisen.
Reist das Heimtier aber mit einem separaten AWB-Luftfrachtbrief, wird es bei der Ankunft am Flughafen als Frachtsendung betrachtet und in den Tierraum verbracht. Dies ist mit Mehrkosten und Zeitverlust Ihrerseits verbunden.
Die Fluggesellschaft trägt die organisatorische Verantwortung für diesen Ablauf, Sie als Besitzer sollten achtsam sein, dass beim Check-in das Tier richtig aufgegeben wird: "AVI in Hold" oder „excess baggage".
Der Grenztierärztliche Dienst bzw. das BVET übernehmen weder die Verantwortung für die richtige Buchung noch werden Koordinationsaufgaben erledigt.

Muster der Veterinärbescheinigung

Malaysia, Australien

Zur Einfuhr von Hunden und Katzen aus Malaysia und Katzen aus Australien sind Zusatzgarantien und entsprechende Zeugnisse vorgeschrieben.
Typ: PDF
Einfuhrbedingungen für Hunde und Katzen aus Malaysia und Australien
Letzte Änderung: 05.03.2008 | Grösse: 19 kb | Typ: PDF


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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