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Heimtiere werden aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten. Sie begleiten ihre Eigentümer oder eine von diesen beauftragte Person. Heimtiere sollen nicht verkauft oder an neue Eigentümer übergeben werden.
Eine gewerbliche Einfuhr im Reisendenverkehr ist nicht möglich.
Damit Sie sich nicht im Dschungel der veterinärrechtlichen Reisebestimmungen verlieren, empfehlen wir Ihnen unsere Online-Hilfe "Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze" sowie unsere Broschüre "Ich reise mit Hund oder Katze":
Die Kontrolle erfolgt in der Regel durch den Zoll.
Erfüllen die Tiere die Einfuhrbedingungen nicht, oder können nicht alle benötigten Dokumente vorgelegt werden, so kommen die Tiere zur weiteren Abklärung in die grenztierärztliche Kontrollstelle im Frachtbereich des Flughafens.
Der Transport in den Frachtbereich erfolgt in Zürich durch ein privates Unternehmen und wird dem Importeur in Rechnung gestellt. Zur Zeit kostet dies weitere CHF 130.--.
Die Länderliste "Tollwut" gibt Auskunft, welche Drittländer
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