Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Mit Heimtieren in die Schweiz reisen

Heimtiere halten wir aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt. Sie begleiten uns und sollen nicht verkauft werden. Für Hunde, Katzen, Frettchen und Vögel als Heimtiere gelten eigene Einfuhrbedingungen.

Was sind Heimtiere?

Heimtiere sind Tiere der unten aufgeführten Arten, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden. Sie begleiten ihre Eigentümer oder eine von diesen beauftragte Person. Heimtiere sollen nicht verkauft oder an neue Eigentümer übergeben werden.

Liste der Heimtiere:

  • Hunde, Katzen, Frettchen: Für sie gelten spezielle Vorschriften! (siehe Kasten rechts)
  • Vögel, mit Ausnahme von "Geflügel" [Ordnungen Hühnervögel (Galliformes), Schwimmvögel (Anseriformes), Taubenvögel (Columbiformes) und Laufvögel (Struthioniformes)]; siehe links eigene Rubrik "Heimtiervögel aus Drittländern".
  • Hauskaninchen
  • Nagetiere
  • Amphibien
  • Reptilien
  • Zierfische, Zierkrebse und Ziermuscheln (ausschliesslich zu Zierzwecken in Aquarien oder geschlossenen Gartenteichen gehaltene Tiere). Ausgenommen sind Tiere der „Fauna gefährdenden Arten“, die im Anhang 3 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei aufgeführt sind: deren Einfuhr ist verboten (siehe Link rechts).
  • Wirbellose Tiere (ausser Bienen und Krustentiere (andere als Zierkrebse))

Einfuhrbedingungen für Heimtiere

Typ: PDF
Allgemeine Grundsätze Einfuhr aus Drittländern (Version 01 01 2008)
Letzte Änderung: 14.01.2008 | Grösse: 35 kb | Typ: PDF

Spezielle Einfuhrbedingungen für Heimtiere

  • Heimtiere gemäss Definition (ausser Hunde, Katzen, Frettchen und Heimtier-Vögel aus Drittländern: siehe Kasten rechts) können aus allen Ländern ohne seuchenpolizeiliche Bewilligung und Gesundheitszeugnis eingeführt werden - aus Drittländern können jedoch höchstens 5 Tiere zu den "Heimtierbedingungen" eingeführt werden. 
  • Die Einfuhr ist nicht möglich, wenn vorübergehende Schutzmassnahmen gegen Seuchen gelten (siehe Kasten rechts unter "Einschränkungen Einfuhr").
  • Bei der Einfuhr von Heimtieren findet keine grenztierärztliche Untersuchung mehr statt. Für Vögel aus Drittländern gelten jedoch spezielle Bedingungen (siehe Kasten rechts unter "Spezialfall Vögel"). Beachten Sie ausserdem die Zollbestimmungen.
  • Für verschiedene exotische Heimtiere ist gemäss Tierschutzgesetz eine Haltungsbewilligung vom kantonalen Veterinäramt notwendig. Dieses überprüft vorgängig, ob eine artgerechte Haltung gewährleistet ist. Dies betrifft alle Säugetiere (ausser Haustiere, einheimische Insektenfresser und Kleinnager) sowie viele Vögel, Reptilien und vereinzelte Fische.
  • Geschützte und andere "nicht domestizierte" Tiere unterliegen auch als Heimtiere den artenschtuzrechtlichen Einfuhrbedingungen, siehe unten Link "Wildtiere und Wildpflancen / CITES". 

Begrenzte Zahl aus Drittländern

Wer 6 oder mehr Hunde, Katzen und Frettchen oder andere Heimtiere aus Drittländern mitbringt, reist nicht mehr mit Heimtieren, sondern macht eine professionelle Einfuhr. Details siehe:

Tiere, die nicht als Heimtiere gelten

Für Tiere, die nicht der erwähnten Definition Heimtiere entsprechen, zum Beispiel weil sie verkauft werden sollen, gelten eigene Einfuhrbedingungen. Siehe:

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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