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Viruserkrankung der Säuger, gekennzeichnet durch Verhaltens- und Stimmveränderungen, Schluckbeschwerden, erhöhten Speichelfluss, Muskelkrämpfe und Lähmungserscheinungen. Die Krankheit verläuft tödlich.
Alle Säugetiere können an Tollwut erkranken, jedoch sind Fleischfresser öfters betroffen (sylvatische Tollwut). Fledermäuse können Träger der Fledermaustollwut sein. Sehr selten erkranken Vögel an Tollwut, ihre normale Körpertemperatur liegt höher als diejenige bei Säugern und hemmt daher die Vermehrung der Tollwutviren.
In Westeuropa ist der Fuchs der häufigste Träger und Überträger von Tollwut. In der Schweiz kommen als Überträger auch andere wildlebende Karnivoren (Marder, Dachs) als auch Hunde und Katzen in Frage. Ebenso stellen infizierte Wiederkäuer und Pferde eine Gefahr für den Menschen dar.
Zu bemerken ist, dass Fledermäuse Reservoir und Überträger (Vektoren) von 6 der 7 zurzeit bekannten Lyssavirus-Genotypen sind. Für 5 Genotypen sind ausschliesslich Fledermäuse Vektoren und nur der Genotyp 1 ist auch bei Bodenbewohnern zu finden. In Europa sind infizierte Fledermäusen Träger der „European Bat Lyssavirus" 1 und 2 (EBLV).
Symptome
Als Frühsymptome sind Verhaltensveränderungen, Fieber oder Juckreiz an der Bissstelle zu beobachten. In der akuten neurologischen Krankheitsphase wird rasende oder stille Wut beschrieben. Erstere ist durch Hyperaktivität, erhöhte Beissbereitschaft, Schluckbeschwerden und vermehrtem Speichelfluss gekennzeichnet. Wildtiere verlieren oft die natürliche Scheu vor dem Menschen, reagieren bei Berührung aber mit Beissen. Beim Rind ist v. a. die stille Wut zu beobachten, welche Verdauungsstörungen (Indigestion), Fremdkörpersymptome, und verstärkten Geschlechtstriebe zur Folge hat. Die letzte Krankheitsphase beinhaltet Lähmungen, herabgesetzte Sensibilität und führt schliesslich über ein Koma zum Tod. Der Tod tritt nach Auftreten der ersten Symptome innerhalb von vier bis zehn Tagen ein.
Ansteckung
Die Ansteckung erfolgt über den Kontakt der Schleimhäute oder verletzter Haut mit Speichel von tollwütigen Tieren, am häufigsten über Biss- oder Kratzverletzungen.
Prävention
Durch die starke Verminderung der Zahl empfänglicher Tiere innerhalb der Fuchspopulation sinkt auch die Gefahr einer Tollwutansteckung von Mensch und Haus- /Nutztier dramatisch. In der Schweiz erfolgte eine erfolgreiche Fuchsimpfkampagne, indem impfstoffhaltige Köder ausgelegt wurden. So konnte die sylvatische Tollwut in der Schweiz ausgerottet werden. Seit 1998 ist die Schweiz amtlich anerkannt frei von Tollwut.
Staatliche Bekämpfung
Die Tollwut ist eine auszurottende Seuche und meldepflichtig. Jede Person, die ein Wildtier oder herrenloses Haustier beobachtet, das sich Tollwut verdächtig verhält, ist verpflichtet, die Polizei, die Jagdpolizei oder den Tierarzt zu benachrichtigen. Tollwutverdächtige Wildtiere und erkrankte Haustiere müssen sofort getötet werden.
Symptome
Die ersten Symptome erfolgen ca. 10 Tage bis 3 Monate nach Ansteckung und äussern sich als generelles Unwohlsein, Kopfschmerzen, Fieber, Muskelschmerzen (Myalgie) und Sensibilitätsstörungen (Parästhesie) am Ort der Bissverletzung. Dieses Stadium dauert 3 bis 4 Tage. Darauf werden unwillkürliche Bewegungen, Krämpfe (Konvulsionen), Wutanfälle sowie Atem- und Schluckkrämpfe beobachtet. Dieses Stadium wird als Exzitationsstadium bezeichnet und kann auch die Furcht vor Wasser beinhalten. Später folgen Lähmungen und schliesslich das Koma (paralytisches Stadium). Der Tod tritt oft infolge Lähmung des Atmungszentrums ein.
Ansteckung
Das Tollwutvirus ist nicht in der Lage, intakte Haut zu durchdringen. Die Ansteckung erfolgt über die Schleimhäute oder verletzte Haut durch den Kontakt mit dem Speichel tollwütiger Tiere, am häufigsten über Biss- oder Kratzverletzungen. Eine ausserordentlich seltene Form der Übertragung von Tollwut ist die Inhalation von kontaminierten Tröpfchen (im Labor, in einer Höhle mit grosser Fledermauspopulation) und über Organtransplantationen.
Prävention
Für Menschen mit erhöhtem berufsbedingtem Expositionsrisiko wie Laborpersonal, Tierärzte, Tierwärter, Tierpräparatoren, Zoologen, Fledermausspezialisten usw. als auch für Personen, die Reisen in Gebiete mit Tollwut unternehmen, ist eine vorbeugende Impfung zu prüfen. Eine vorbeugende Impfung schützt aber weder vollständig noch lebenslang vor Tollwut. Setzt sich eine geimpfte Person der Tollwut aus, muss der Impfschutz erneuert werden. Zudem wird angehalten, Tiere mit auffälliger Verhaltensweise (vergl. Die Krankheit beim Tier) zu meiden und umgehend einen Tierarzt zu verständigen.
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