Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Newcastle Krankheit


Aktuell:

Newcastle Krankheit bei Tauben

Bern, 16. Januar 2012 - Die Newcastle Krankheit bei Tauben („Taubenpest“) ist in Europa weit verbreitet. Auch in der Schweiz kommen sporadisch immer wieder Fälle vor. Da es sich bei der Newcastle Krankheit um eine hochansteckende Erkrankung handelt, die in Nutzgeflügelbeständen grossen Schaden anrichtet, wird sie tierseuchenpolizeilich bekämpft.

Als Präventionsmassnahme ist die Impfung gegen die Newcastle Krankheit bei Brieftauben, welche an internationalen und nationalen Wettkämpfen und Ausstellungen teilnehmen, obli-gatorisch. Das BVET empfiehlt zusätzlich allen Haltern von Tauben, ihre Tiere impfen zu lassen. Nicht geimpft werden können die wildlebenden Vögel und Tauben, weshalb auch in Zukunft mit einem sporadischen Auftreten der Newcastle Krankheit bei Tauben gerechnet werden muss.

Aktuell wurde anfangs Januar 2012 ein Fall von Taubenpest in einem Hobbybetrieb im Kanton Aargau festgestellt. Entsprechende Bekämpfungsmassnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung wurden ergriffen. Dieser Fall steht nicht im Zusammenhang mit dem New-castle-Ausbruch auf dem Legehennenbetrieb im Kanton Neuenburg von anfangs Dezember 2011.

Fall von Newcastle Krankheit auf einem Legehennen-Betrieb im Kanton Neuenburg

Dezember 2011 - Der Verdacht auf Newcastle Krankheit auf einem Legehennen-Betrieb in Marin im Kanton Neuenburg hat sich bestätigt. Newcastle ist eine hochansteckende Virus-Erkrankung, die verschiedene Vogelarten betrifft. Auf dem betroffenen Betrieb sind ca. 5‘000 Tiere. Sie werden getötet, wie es die Tierseuchenverordnung vorschreibt. Für Konsumenten und Konsumentinnen besteht keinerlei Gefahr.

Die Krankheit beim Tier

Von der Newcastle Krankheit sind v. a. Hühnervögel betroffen, aber auch Gänse, Enten, Tauben, Zier- und Wildvögel.

Symptome
Eine Ansteckung kann symptomlos verlaufen, aber auch schwere gesundheitliche Konsequenzen für infizierte Tiere haben. Entwickeln angesteckte Tiere Symptome, sind zunächst verminderte Futteraufnahme sowie erhöhte Körpertemperatur, Schläfrigkeit und Durst zu beobachten. Erkrankte Tiere befinden sich meist in dunklen Ecken und sitzen mit offenem Schnabel da. Schnarchende Atemgeräusche und Niesen sind typisch. Je nach Virusstamm kann der Schweregrad der Krankheit variieren. Bei der akuten Verlaufsform beträgt die Sterberate 90 - 100 %.

Ausschluss-Untersuchung
Bei unklaren Bestandesproblemen mit Newcastle-ähnlicher Symptomatik aber ohne dringenden Verdacht können nichtamtliche Tierärzte oder die Pathologie nach Rücksprache mit dem Nationalen Referenzzentrum für Geflügelkrankheiten (NRGK) eine Probenahme durchführen, um eine Newcastle-Infektion auszuschliessen. Dabei müssen keine seuchenpolizeilichen Massnahmen gemäss Tierseuchenverordnung Art. 84 ergriffen werden.

Ansteckung
Eine Infektionsquelle können importiertes Geflügel und wild lebende Vögel sein, die das Virus in die Bestände bringen.

Prävention
Hygienische Massnahmen sind besonders wichtig bei der Vorbeugung vor Einschleppung von NDV. Ebenso müssen verendete Tiere und Schlachtabfälle achtsam entsorgt werden.

Staatliche Bekämpfung
Die Newcastle Krankheit ist eine Hochansteckende Tierseuche und meldepflichtig. 

Die Krankheit beim Menschen

Symptome
Meistens ist eine einseitige, manchmal auch beidseitigen Bindehautentzündung (Konjunktivitis) zu beobachten. Oft schwellen die Lymphknoten vor den Ohren an (präaurikuläre Lymphknotenschwellung).

Ansteckung
Infektionen des Menschen sind selten und betreffen in der Regel Geflügelhalter, Laborpersonal und Tierärzte. Die Ansteckung erfolgt über die Luft oder über die Bindehaut nach direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel, insbesondere Hühner.

Prävention
Zum Schutz vor einer Erkrankung an NDV ist ausser der persönlichen Hygiene, das Tragen von Schutzbrillen, Nasen und Mundschutz beim Umgang mit infiziertem Geflügel wichtig.

Staatliche Bekämpfung
Für die Newcastle Krankheit des Menschen besteht keine Meldepflicht.

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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Volltextsuche

 

Tierseuchenfälle Schweiz

Die Schweiz ist amtlich anerkannt frei von Newcastle Krankheit

Weitere Informationen

Typ: PDF

20.04.2011 | 31 kb | PDF
Typ: PDF

29.06.2005 | 93 kb | PDF

Gesetzgebung

Hochansteckende Tierseuche und Zoonose - meldepflichtig

Tierseuchenverordnung
Art 77-98; 123a-c

Diagnostik

Links



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