Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Verarbeitung und Zubereitung

Verarbeitung und Zubereitung der Lebensmittel sowie der Lebensmittelhandel und -verkauf gehören in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Auch Lebensmittelbetriebe wie Zerlegereien, wenn sie nicht einem Schlachthof angegliedert sind, Gaststätten, milchverarbeitende Betriebe und Supermärkte bis hin zu Imbisslokalen sind zur Selbstkontrolle verpflichtet. Zudem werden sie in der Regel von Lebensmittelkontrolleuren und Lebensmittelinspektoren kontrolliert. Diese unterstehen dem Kantonschemiker. Bei den Kontrollen achten die Lebensmittelkontrolleure und -inspektoren insbesondere auf die Hygiene von Räumlichkeiten, Arbeitsgeräten und Personen, sowie eine hygienisch einwandfreie Produktionsweise. Kontrolliert wird auch, dass die Ware den qualitativen Ansprüchen genügt und korrekt gekennzeichnet ist. Die Verarbeitung und Zubereitung der Lebensmittel sowie der Lebensmittelhandel und -verkauf gehören in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Gesundheit (BAG):

Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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