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Zur Qualitätssicherung und Überwachung entlang der Lebensmittelkette arbeitet die Branche mit den Behörden von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie beauftragten privaten Organisationen eng zusammen.
Die Lebensmittelbranche - von den Produzenten bis zum Detailhandel - gewährleisten die Qualität ihrer Produkte durch ihre fachgerechte Arbeit und durch ihre Selbstkontrolle. Dies ist der wichtigste Pfeiler der Qualitätssicherung. Die Behörden liefern dazu den gesetzlichen Rahmen und führen Kontrollen der Selbstkontrollen durch.
Der Bund erlässt Gesetze, Verordnungen und technische Weisungen mit dem Ziel, dass sichere Lebensmittel tiergerecht und umweltfreundlich produziert werden und dass die Exportfähigkeit der Lebensmittel gewährleistet bleibt.
Das BVET ist das Kompetenzzentrum für das Wohl des Tieres und setzt sich für die Gesundheit von Tier und Mensch ein. Zu seinem Auftrag gehört es u.a., Grundlagen für die Produktion sicherer Lebensmittel tierischer Herkunft zu schaffen. Seine Rahmenbedingungen stärken den Handel national und international und fördern eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Das BVET unterstützt und berät zudem die Kantone bei Vollzugsaufgaben.
Die Kantone unterstützen die Produzenten in deren Bestrebungen zur Produktion qualitativ hochstehender und sicherer Lebensmittel. Sie sind auch für den Vollzug der Gesetze und Verordnungen entlang der Lebensmittelkette zuständig. Sie führen die Kontrollen vor Ort durch und ergreifen - wo nötig - Sanktionen.
Die Aufgaben der kantonalen Veterinärdienste im Bereich der Lebensmittelsicherheit sind sehr vielfältig. Sie reichen von den Kontrollen der Primärbetriebe mit Tierhaltung und Milchproduktion bis hin zur Überwachung des Umgangs mit Tierarzneimitteln beim Produzenten und beim Tierarzt und zu den Kontrollen rund um die Schlachtung. Tierschutz, Tiergesundheit und Hygiene sind die zentralen Themen. Gesunde, gut gehaltene Tiere bilden zusammen mit dem hygienischen Umgang mit Primärprodukten die Voraussetzung für sichere Lebensmittel.
In einigen Kantonen sind die Gemeinden (Wahlbehörde, Administration) zuständig für die Fleischkontrolle. Die fachliche Aufsicht liegt aber beim Kantonstierarzt.
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