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Einfuhrbedingungen
Für die Einfuhr von Schildkröten ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) erforderlich.
Dem BVET muss ein vollständig ausgefülltes Einfuhrgesuch zugestellt werden (Formular-Download rechts). Bitte legen Sie dem Gesuch eine Kopie der Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes bei.
Achtung:
Rotwangen-Schmuckschildkröten (Trachemys scripta elegans): die Einfuhr ist aufgrund der Freisetzungsverordnung verboten.
Artenschutzrechtliche Bedingungen
Alle Landschildkröten, viele Wasserschildkröten sowie sämtliche Meeresschildkröten sind in den CITES-Anhängen aufgelistet. Daher muss bei der Einfuhr dem Grenztierarzt zusätzlich zur Einfuhrbewilligung auch das Original eines gültigen, von der zuständigen Artenschutzbehörde (CITES Vollzugsbehörde) ausgestelltes Artenschutzdokument (CITES Ausfuhrbewilligung oder Wiederausfuhrbescheinigung) des Herkunfts-/Ursprungslandes vorgelegt werden.
| Landschildkröten (Beispiele) | ||
| Strahlenschildkröte | Geochelone radiata | CITES Anhang I |
| Echte Karettschildkröte | Eretmochelys imbricata | CITES Anhang I |
| Griechische Landschildkröte | Testudo hermanni | CITES Anhang II |
| Maurische Landschildkröte | Testudo graeca | CITES Anhang II |
| Patagonische Landschildkröte | Geochelone chilensis | CITES Anhang II |
| Glattrand-Gelenkschildkröte | Kinixys belliana | CITES Anhang II |
| Wasserschildkröten (Beispiele) | ||
| Chinesische Streifenschildkröte | Ocadia sinensis | CITES Anhang III |
| Mississippihöckerschildkröte | Graptemys kohnii | ungeschützt |
Seuchenpolizeiliche Bedingungen/Gesundheitszeugnis
Aus der EU sind keine Gesundheitszeugnisse notwendig.
Für Einfuhren aus Drittländern siehe Einfuhr > Lebende Tiere > Lebende Tiere aus Drittländern.
Artenschutzrechtliche Kontrolle
Die Einfuhr kann über sämtliche Zollstellen mit Handelswarenverkehr während deren Öffnungszeiten erfolgen.
Folgende Dokumente sind an der Zollstelle im ORIGINAL vorzuweisen:
- Einfuhrbewilligung des BVET
- Begleitdokument betreffend Artenschutzkontrollstelle
- Gegebenenfalls Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes
Die Tiere müssen anschließend innert 2 Arbeitstagen bei der gewählten CITES-Kontrollstelle präsentiert werden. Der durch ihn ausgestellte Beleg der legalen Einfuhr ist unbedingt aufzubewahren.
Einzelheiten über diese Kontrollstellen und deren Öffnungszeiten finden Sie rechts.
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