Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Artenschutz und die Schweiz

Durch den Vollzug von nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen setzt sich die Schweiz für den Artenschutz ein.
Ziel des Artenschutzes ist es, Tier- und Pflanzenpopulationen in ihren Lebensräumen vor der Ausrottung durch den Menschen oder dem Aussterben aus anderen Gründen zu bewahren.

Wer sorgt in der Schweiz für den Artenschutz?

Auf nationaler Ebene ist dafür das Bundesamt für Umwelt  BAFU zuständig. Auch die Kantone und Gemeinden leisten wertvolle Beiträge - etwa durch die Einrichtung von Schutzgebieten.

Ausserdem setzen sich auch private Organisationen für den Artenschutz ein; zu den bekanntesten gehören Pro Natura, der Schweizer Vogelschutz SVS und der WWF.
Auf internationaler Ebene ist, neben dem BAFU, auch das BVET zuständig - und zwar für den Vollzug des CITES-Übereinkommens (siehe Hintergrundinformation) und der Artenschutzverordnung (ASchV) sowie für weitergehende Einfuhrbestimmungen in die Schweiz. Für wissenschaftliche Fragen im Zusammenhang mit dem CITES-Übereinkommen steht dem BVET die Fachkommission (siehe unten) beratend zur Seite. Der Bundesrat hat das BVET ausserdem auch mit dem Vollzug des IWC (Internationales Walfangübereinkommen) beauftragt.

Wer sorgt weltweit für den Artenschutz?

  • Internationales Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs (ICRW - International Convention for the Regulation of Whaling) - Ein Abkommen welches die nachhaltige Nutzung und das Überleben der Walpopulationen gewähren soll.
  • Internationales Übereinkommen vom 18. Oktober 1950 zum Schutz der Vögel
  • Übereinkommen vom 2. Februar 1971 über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar-Übereinkommen)
  • Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen vom 3. März 1973 (CITES)
  • Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention)
  • Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention)
  • Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die biologische Vielfalt (Rio-Konvention).

Fachkontakt: cites@bvet.admin.ch

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