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CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen, ist eine von weltweit 175 Staaten unterzeichnete Handelskonvention, welche die Erhaltung und eine nachhaltige Nutzung der Tier- und Pflanzenpopulationen unserer Welt zum Ziel hat.
Wir machen darauf aufmerksam, dass basierend auf Artikel 2 der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Veterinärwesen (GebV-BVET, SR 916.472) in Verbindung mit Artikel 2 der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV, SR 172.041.1) das BVET beim Erlass von Verfügungen aufgrund der Bestimmungen der Artenschutzverordnung (ASchV, SR 453) seit 1.1.2011 eine Gebühr von CHF 120.- erhebt.
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