Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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CITES: Wildtiere und Wildpflanzen

CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen, ist eine von weltweit 178 Staaten unterzeichnete Handelskonvention, welche die Erhaltung und eine nachhaltige Nutzung der Tier- und Pflanzenpopulationen unserer Welt zum Ziel hat.


Aktuell

Tötung von Reptilien zur Ledergewinnung: Expertenempfehlungen auf Initiative der Schweiz
Reptilienleder spielt im internationalen Handel der Schweizer Uhren- und Luxusgüterindustrie eine grosse Rolle. Bis heute gibt es aber keine international anerkannte Norm, die eine tiergerechte und schonende Tötung von Reptilien regelt. Unter der Führung des Bundesamts für Veterinärwesen hat eine internationale Expertengruppe Empfehlungen ausgearbeitet für eine internationale Regelung der Tötungsmethoden dieser Tiere.


Vertragsstaatenkonferenz CITES 2013: Die Schweiz engagiert sich im internationalen Tier- und Pflanzenhandel weit über die Landesgrenzen hinaus.

Rund 5 000 Tier- und 29 000 Pflanzenarten sind heute durch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) gegen die Übernutzung durch den internationalen Handel geschützt. Die Schweiz engagiert sich seit der Gründung von CITES für den Schutz der Pflanzen- und Tierarten und ihre nachhaltige Nutzung. Die 16. Vertragsstaatenkonferenz der CITES hat vom 3. bis 14. März 2013 in Bangkok stattgefunden.


Erhebung von Gebühren beim Erlass von Verfügungen seit 1. Januar 2011

Wir machen darauf aufmerksam, dass basierend auf Artikel 2 der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Veterinärwesen (GebV-BVET, SR 916.472) in Verbindung mit Artikel 2 der Allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV, SR 172.041.1) das BVET beim Erlass von Verfügungen aufgrund der Bestimmungen der Artenschutzverordnung (ASchV, SR 453) seit 1.1.2011 eine Gebühr von CHF 120.- erhebt.



Fachkontakt: cites@bvet.admin.ch

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