Lebensmittel tierischer Herkunft müssen hygienisch einwandfrei, gesundheitlich unbedenklich und möglichst frei von Fremdstoffen sein.
Das BVET unterstützt die kantonalen Vollzugsorgane im Bereich der Schlacht- und Milchhygiene und vollzieht das Lebensmittelrecht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen durch den grenztierärztlichen Dienst. Das Amt unterstützt wissenschaftliche Forschung, z.B. auf dem Gebiet von Krankheiten, die via Lebensmittel vom Tier auf den Menschen übertragen werden können (Zoonosen).
Lebensmittel sind einerseits Nahrungsmittel, die dem Aufbau und dem Unterhalt des menschlichen Körpers dienen und anderseits Genussmittel, die, mit Vernunft genossen, die Lebensqualität fördern können.
Die Ausgangsprodukte, das heisst Tiere, Pflanzen, Mineralstoffe und Trinkwasser müssen, soweit sie zum Herstellen von Lebensmitteln oder als Lebensmittel verwendet werden, so beschaffen sein, dass die daraus gewonnenen Lebensmittel die menschliche Gesundheit nicht gefährden.
"Vom Stall bis auf den Teller": das umfassende Konzept der Lebensmittelsicherheit.