Bundesamt für Veterinärwesen BVET

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Hauptnavigation

Ende Hauptnavigation


Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

  • Startseite

Ende Navigator



Milchprüfung

Die Milchbranche ist für die Durchführung, Organisation und Koordination der Milchprüfung sowie deren Weiterentwicklung, Aufsicht zuständig - ab 2015 auch für die Auswahl der Prüflabors.

Milchprüfungsverordnung (MiPV)

Selbstkontrolle
Die Milchbranche ist für die Durchführung, Organisation und Koordination der Milchprüfung sowie deren Weiterentwicklung, Aufsicht zuständig - ab 2015 auch für die Auswahl der Prüflabors.

Qualitätsbezahlungssystem
Die Branche kann neben einem national einheitlichen Preisabzugssystem auch ein national einheitliches Qualitätsbezahlungssystem einführen mit einer rechtlichen Basis in der MiPV.

Die Milchsperre und die Beanstandung
Die Milchsperre wird verfügt nach 3 positiven Prüfberichten innert 4 Monaten bei der Keimzahlbestimmung, bei 4 positiven Prüfberichten innert 5 Monaten bei der Zellzahlbestimmung sowie bei jedem positiven Hemmstoffresultat.

 

Verordnung des EVD über die Hygiene in der Milchproduktion (VHyMP)

Es gelten die nachstehenden Anforderungen an die Milch:

Keimzahl:       80‘000
Zellzahl          350‘000

Das Resultat dieser beiden Prüfkriterien wird aus dem geometrischen Mittelwert von zwei Proben je Monat berechnet

Hemmstoffnachweis: jede Probe negativ

Probenanzahl: 2 pro Monat


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

Ende Inhaltsbereich



Bundesamt für Veterinärwesen BVET
info@bvet.admin.ch | Rechtliche Grundlagen | Webanalyse
http://www.bvet.admin.ch/themen/lebensmittel/00330/00333/03648/index.html?lang=de