Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Tierschutz

Tiere machen heute deutlich häufiger Schlagzeilen als noch vor dreissig Jahren. Dabei dominieren völlig gegensätzliche Darstellungen: das „bedrohliche Tier" wie bei der Vogelgrippe oder den Kampfhunden auf der einen Seite, und der idealisierte Star auf der anderen. Mit Tipps zur Tierhaltung, Regelung der Aus- und Weiterbildung im Tierschutzbereich, Bewilligungen für Stalleinrichtungen und Tierversuchsstatistik trägt das BVET zur Versachlichung der Diskussion bei - zum Wohl unserer Tiere.

Tierschutz-News im BVET-Blog

28.02.2012  


Im Gespräch

Aus- und Weiterbildung
Das Wohlbefinden von Tieren kann geschützt werden, indem die Personen, die mit ihnen umgehen oder für sie verantwortlich sind, richtig ausgebildet werden. Aus diesem Grund wird der Aus- und Weiterbildung im Tierschutzrecht ein sehr grosser Stellenwert eingeräumt.

Stalleinrichtungen
Serienmässig hergestellte Stalleinrichtungen und Aufstallungssysteme dürfen in der Schweiz nur angeboten und verkauft werden, wenn sie gemäss Tierschutzgesetz bewilligt sind.
Tierversuche
Das Engagement der schweizerischen Veterinärbehörden in Bezug auf Tierversuche orientiert sich an der Erkenntnis, dass der Mensch einerseits auf wissenschaftliche Untersuchungen an Tieren nicht verzichten kann, während ihm anderseits der ethische Grundsatz der „Ehrfurcht vor dem Leben“ und der Achtung der „Würde der Kreatur“ den Schutz der Tiere gebietet.


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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