Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Wer ab dem 1. September 2008 neu mehr als 5 Pferde hält, braucht einen Sachkundenachweis. Für die gewerbsmässige Haltung von mehr als 11 Pferden ist eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung vorgeschrieben (Ausnahme: Landwirtschaftsbetriebe).
Wer mehr als 5 Pferde hält, muss bis spätestens 2013 einen Sachkundenachweis vorlegen können. Wer dagegen gewerbsmässig mehr als 11 Pferde halten will, wird ab 2013 eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung mit einem praktischen und einem theoretischen Teil absolvieren müssen.
Personen, die am 1. September 2008 bereits als Halter von mehr als 5 Pferden erfasst waren oder zu diesem Zeitpunkt bereits gewerbsmässig mehr als 11 Pferde hielten, müssen die Ausbildung nicht nachholen. Davon ausgenommen sind auch die Landwirte: Da sie bereits über eine professionelle Ausbildung für den Umgang mit Grosstieren verfügen, brauchen sie keine weitere Zusatzausbildung.
Diese Ausbildungen können Organisationen durchführen, welche vom Bundesamt für Veterinärwesen für diese Aufgabe anerkannt sind:Ende Inhaltsbereich