Bundesamt für Veterinärwesen BVET

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Aus- und Weiterbildung: Haltung von Nutztieren

Wer Rinder, Lamas, Alpakas mehr als 3 Schweine, mehr als 10 Schafe oder Ziegen oder eine grössere Zahl von Kaninchen oder Geflügel hält, muss bis spätestens 2013 einen Sachkundenachweis vorlegen können.

Umfasst die Tierhaltung insgesamt mehr als 10 Grossvieheinheiten Nutztiere, ist eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich.

In kleineren Tierhaltungen mit weniger als zehn Grossvieheinheiten muss die für die Haltung und Betreuung verantwortliche Person einen Sachkundenachweis nach Artikel 198 TSchV erbringen für die Haltung von:

  • mehr als drei Schweinen oder mehr als zehn Schafen oder zehn Ziegen, wobei vom Muttertier abhängige Jungtiere nicht mitzuzählen sind;
  • mehr als fünf Pferden, wobei Saugfohlen nicht mitzuzählen sind;
  • Rindern sowie Alpakas oder Lamas;
  • Kaninchen, wenn mehr als 500 Jungtiere pro Jahr produziert werden;
  • Hausgeflügel, wenn mehr als 150 Legehennen gehalten oder 200 Junghennen bzw. 500 Mastpoulets pro Jahr produziert werden.

Personen, die am 1. September 2008 bereits als Haustierhalter oder Haustierhalterin erfasst waren, müssen die Ausbildung nicht nachholen.

Vom Sachkundenachweis befreit sind auch die Landwirte: Da sie bereits über eine professionelle Ausbildung für den Umgang mit Grosstieren verfügen, brauchen sie keine weitere Zusatzausbildung. Den Sachkundenachweis können Organisationen durchführen, welche vom Bundesamt für Veterinärwesen für diese Aufgabe anerkannt sind:

Typ: PDF
Anerkannte Organisationen für die Ausbildung von Schaf- und Ziegenhalter/-innen
Letzte Änderung: 01.02.2013 | Grösse: 79 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Anerkannte Organisationen für die Ausbildung von Lama- und Alpaka-Halter/-innen
Letzte Änderung: 23.04.2013 | Grösse: 83 kb | Typ: PDF


Fachkontakt: info@bvet.admin.ch

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