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Wer Rinder, Lamas, Alpakas mehr als 3 Schweine, mehr als 10 Schafe oder Ziegen oder eine grössere Zahl von Kaninchen oder Geflügel hält, muss bis spätestens 2013 einen Sachkundenachweis vorlegen können.
Umfasst die Tierhaltung insgesamt mehr als 10 Grossvieheinheiten Nutztiere, ist eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich.
In kleineren Tierhaltungen mit weniger als zehn Grossvieheinheiten muss die für die Haltung und Betreuung verantwortliche Person einen Sachkundenachweis nach Artikel 198 TSchV erbringen für die Haltung von:
Personen, die am 1. September 2008 bereits als Haustierhalter oder Haustierhalterin erfasst waren, müssen die Ausbildung nicht nachholen.
Vom Sachkundenachweis befreit sind auch die Landwirte: Da sie bereits über eine professionelle Ausbildung für den Umgang mit Grosstieren verfügen, brauchen sie keine weitere Zusatzausbildung. Den Sachkundenachweis können Organisationen durchführen, welche vom Bundesamt für Veterinärwesen für diese Aufgabe anerkannt sind:
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